COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Selbstauskunft
In der Zeit der COVID-19 auch bekant als Coronavirus SARS-CoV-2 müssen wir als Unternehmen maßnahmen ergreifen die dem Schutz unserer Mitarbeiter und jedem Kursteilnehmer verpflichtend ist. Die Maßnahmen sind unter dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land BrandenburgTeil II – Verordnungen 31. Jahrgang Nummer 49 und Nummer 54 beschrieben. Wir beziehen unsere Informationen über die Internetseite des Landkreis Oberhavel worauf auch die Links hinverweisen.
- Informationen zum Coronavirus des Landkreis Oberhavel
- SARS-CoV-2-Umgangsverordnung Land Brandenburg vom 12.06.2020
- Änderungsverordnung der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung vom 26.06.2020
Hierzu gehört auch das Erfassen von Personendaten in einer Anwesenheitsliste zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung. Diese Anwesenheitsliste
ist für die Dauer von vier Wochen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften aufzubewahren oder zu speichern und auf Verlangen des zuständigen Gesundheitsamt herauszugeben. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird die Anwesenheitsliste vernichtet und gelöscht.
Sie haben die Möglichkeit hier bereits die Daten in das Formular einzugeben und diese elektronisch vorab zu übermitteln oder diese in Papierform am Kurstag vor Ort auszufüllen.
Bitte bedenken Sie, dass sich die Informationen des Landkreises Oberhavel jederzeit wieder ändern können und wir diese als Unternehmen stehts umzusetzen haben. Dazu bitten wir Sie sich vorab auf der Seite des Landkreis Oberhavel zu Informieren.